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  • M i t g l i e d s b e i t r a g 

   

  • Vollmitglied € 170.-

   

  • Ehe- oder Lebenspartner € 130.-

   

  • Kinder von Vollmitgliedern sind beitragsfrei

  • Erwachsene in Ausbildung und Studium bis 27 Jahre € 80.-

   

  • Jugendliche bis 18 Jahre € 50.-

   

  • Schnupperbeitrag 1. Jahr für  Neumitglieder € 90.-

   

  • Schnupperbeitrag 1. Jahr für  Neumitglieder, Erwachsene in Ausbildung und  Studium bis 27 Jahre € 45.-

   

  • Schnupperbeitrag 1. Jahr für Neumitglieder, (Jugendliche bis 18 Jahre) € 30.-

   

  • Passive Mitglieder € 30.-  

   

  • Inaktive Mitglieder € 50,-

   

  • Gast- oder Zweitmitgliedschaft € 75.-

  • Mitgliedsbeitrag für Jugendliche nach dem 01.10. eines Jahres € 10.-

  • Trainingspauschale Sommer € 90.-

  • Trainingspauschale Winter (inkl. Hallenmiete) € 210,- 

   

  • E r h e b u n g    d e r    B e i t r ä g e

Die Beiträge werden zum Saisonbeginn Ende April/Anfang Mai eines jeden Jahres erhoben. Jugendliche, die bis zum 01. Januar eines Jahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich in Ausbildung bzw. Studium befinden, haben dem Vorstand bis zum 1. April eines jeden Jahres nachzuweisen, dass sie sich in Ausbildung bzw. Studium befinden. Der Nachweis ist in Form einer Fotokopie eines Ausbildungsvertrages oder eines Studiennachweises zu erbringen. Jugendliche über 18 Jahre, die den vorgenannten Nachweis bis zum 1. April eines Jahres nicht erbracht haben, werden bei der Beitragserhebung wie Vollmitglieder behandelt. Gast- oder Zweitmitglieder haben bei Beginn und bei Bedarf auch später den Nachweis einer Hauptmitgliedschaft zu erbringen. Für diese Mitgliedschaft gibt es keinen Schnupperbeitrag. Die Trainingspauschalen werden für den Sommer am 1. Juli und für den Winter am 1.November fällig. Bei mehreren Teilnehmern einer Familie wird die Winterpauschale für den zweiten Teilnehmer am 1.Februar fällig.

 

  • B e z a h l u n g    d e r    B e i t r ä g e 

 

Die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt vorzugsweise durch Erteilung eines Abbuchungsauftrages (Sepa- Einzugsermächtigung). Die Abbuchung erfolgt frühestens am 1. Werktag nach dem 1. Mai. Eine gesonderte Mitteilung an den Kontoinhaber erfolgt nicht. Beiträge für die eine Rechnung erstellt wurde, sind innerhalb von 2 Wochen nach Zusendung der Beitragsrechnung zu bezahlen. Kosten für Mahnungen bzw. einer evtl. Betreibung gehen zu Lasten des Mitgliedes.  Ist ein Mitglied trotz Mahnung mit der Beitragszahlung des Vorjahres im Rückstand, wird es am Fälligkeitstag des Beitrages des Folgejahres automatisch als Mitglied gestrichen.  

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Arbeitseinsatz

 

Jedes Mitglied hat ab dem 16. Lebensjahr bis einschließlich dem 60. Lebensjahr für die Instandsetzung und die laufende Pflege der Tennisanlage bzw. für den Clubhausdienst einen Beitrag zu leisten. Dieser Beitrag ist wie folgt zu erbringen:          

   

  • Die Mitglieder haben einen Arbeitseinsatz von mindestens 5 Stunden zu erbringen.  

  • Die Mitglieder, die keinen Arbeitseinsatz erbracht haben, müssen dafür einen Betrag in Höhe € 20.- für jede nicht erbrachte Stunde bezahlen. Die Beiträge werden am Ende des Jahres erhoben. 

  • Passive Mitglieder sind von dieser Regelung ausgenommen.

  • Vollmitglieder, die nicht mehr aktiv Tennis spielen, sind von dieser Regelung ausgenommen.             .

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